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Eignungsprüfung

Die Eignungsprüfung kann sowohl mit Junghunden als auch mit erwachsenen Hunden je nach Organisationsverfügungen durchgeführt werden.

Die bestandene Eignungsprüfung ist Voraussetzung für den Ausbildungsgang zum Rettungshund. Die Ausbildung von Hund und Hundeführer liegt im Ermessen der jeweiligen Organisation. Aus dem Bestehen der Eignungsprüfung entsteht kein Anspruch auf Ausbildung!

Prüfungselemente

-Verhalten gegenüber einer Fremdpersonengruppe

-Verhalten bei optischen Umwelteinwirkungen

-Spielen mit einem Gegenstand

-Verhalten bei akustischen Einwirkungen

-Verhalten bei Feuer und Rauch

-Verträglichkeit mit anderen Hunden

-Gewandtheit

-Verweistest

-Tragen mit Maulkorb